FAQ Grundschule
FAQ - die am häufigsten gestellten Fragen für unsere Grundschule
1. Wie kann ich mein Kind anmelden?
Mitte Oktober findet ein "Tag der offenen Schulhaustüren" statt, der genaue Termin wird immer auf der Schulhomepage rechtzeitig bekannt gegeben. Eingeladen sind alle Familien und Interessierten, sich unsere Schule anzuschauen und einen Einblick in unser Schulleben zu gewinnen.
Der Anmeldezeitraum beginnt ab diesem "Tag der offenen Schulhaustüren" und endet am Dienstag nach den Allerheiligen-Ferien, ein Jahr vor dem Einschulungstermin. Die genauen Daten werden auch auf unserer Homepage rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit einem vollständig ausgefüllten Formular innerhalb des Anmeldezeitraums.
Bitte füllen Sie das Formular online aus und sendet es an
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Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per Email von unserem Sekretariat.
Der Tag der Anmeldung entscheidet nicht über die Platzvergabe.
(Vor)anmeldung für den Besuch der Grund- und Mittelschule
Geschwisterkinder und Kinder von Mitarbeitenden unserer Schule bekommen bevorzugt einen Schulplatz und werden bitte bis zum 30.September vor dem eigentlichen Anmeldezeitraum angemeldet.
2. Wie ist der weitere Ablauf, nachdem ich mein Kind angemeldet habe?
Nachdem Sie Ihr Kind im Herbst angemeldet haben, erfahren Sie bis spätestens Mitte Dezember von uns schriftlich, ob Sie im Auswahlverfahren sind.
Wenn die Anmeldezahlen unsere Aufnahmekapazität weit überschreiten, werden die Plätze im Einschulungsverfahren unter Aufsicht des Schulträgers, der Schulleitung und des/r Elternbeiratsvorsitzenden ausgelost.
Zu unserem Einschulungsverfahren gehören drei Termine. Zu diesen Terminen werden Sie schriftlich von uns eingeladen.
- Im Januar des Jahres, in dem Ihr Kind eingeschult wird, findet ein Eltern-Informationsabend statt. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Schulkonzept.
- Im Anschluss daran wird Ihr Kind zu einem "Schulspiel" bzw. "Screening" eingeladen (Dauer: 1 Stunde).
- Anschließend führt die Schulleitung ein Beratungsgespräch mit den Eltern. (ohne Kind, Dauer: 30 Minuten)
Können Sie einen dieser Termine aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Erkrankung des Kindes) nicht wahrnehmen, erwarten wir von Ihnen eine rechtzeitige Entschuldigung im Sekretariat per Telefon oder E-Mail.
Über die Entscheidung bezüglich einer Schulaufnahme werden Sie von uns schriftlich informiert, rechtzeitig vor dem Termin der staatlichen Schuleinschreibung.
3. Gibt es Aufnahmekriterien?
Ein entscheidendes Aufnahmekriterium ist ein christliches Glaubenbekenntnis des Kindes und mindestens eines Elternteils. Sind beide Eltern in der Kirche, erhöht das die Aufnahmechancen.
Wir stellen in der Regensburger Schullandschaft eine Alternative für diejenigen Eltern dar, die eine Erziehung auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes für ihr Kind wünschen.
Das christliche Menschenbild prägt das gesamte schulische Leben der Bischof Manfred Müller Schule und wird von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam getragen und verwirklicht.
Wir können katholische, evangelische oder orthodoxe Christen aufnehmen.
4. Wie lange dauert der tägliche Unterricht?
Unsere Grundschule ist eine Offene Ganztagsschule.
Die 1. und 2. Jahrgangsstufe hat täglich Unterricht bis 12:15 Uhr.
Die 3. und 4. Jahrgangsstufe hat täglich Unterricht bis 13:00 Uhr.
OGT - Offene Ganztag in der Grundschule:
Auf Wunsch können die Kinder an der Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr
oder an der Ganztagsbetreuung mit Hausaufgabenbetreuung bis 16:00 Uhr teilnehmen.
Chor und Instrumentalunterricht sind in die Ganztagsbetreuung bis 16:00 Uhr integriert.
5. Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
Der Schulträger erhebt für den Besuch der Grundschule Schulgeld in Höhe von 50 Euro im Monat (11 x pro Schuljahr).
Pro Familie beträgt der Elternbeitrag für die zusätzliche Lehrkraft in der Freien Stillarbeit (acht Stunden/Woche) weitere 33 Euro im Monat (11 x pro Schuljahr) - für das zweite Kind 16,50 Euro im Monat (11 x pro Schuljahr).
Mit einem Beitrag von 6 Euro im Monat (11 x pro Schuljahr) pro Kind übernehmen unsere Eltern den größten Teil der Kosten der besetzten Pforte durch Frau Seitz.
Meist wird zum Schuljahresbeginn von den Lehrkräften noch Materialgeld eingesammelt.
Sollte Ihr Kind z. B. die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, Instrumentalunterricht erhalten, den Chor besuchen, usw. fallen je Inanspruchnahme noch zusätzliche Kosten für das Mittagessen, den Instrumentalunterricht, usw. an.
6. Ist nach der 4. Jahrgangsstufe ein Übertritt an eine weiterführende Schule möglich?
Die Grundschule ist staatlich anerkannt, die Zeugnisse haben die gleiche Gültigkeit wie an Regelschulen.
Alle Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten im März ein Übertrittszeugnis mit einer Schullaufbahnempfehlung. Mit diesem ist dann, bei entsprechendem Notendurchschnitt, ein Übertritt an eine Realschule oder ein Gymnasium möglich (entspricht der Regelung an der staatlichen Regelschule).
7. Gibt es einen Schulbus?
Viele Schülerinnen und Schüler unserer Grundschule werden von den Eltern gebracht.
Wir begrüßen die Organisation von Fahrgemeinschaften sehr, da es die Situation bei Bring- und Abholzeiten wesentlich entlastet.
Es gibt zwei tägliche extra Zubringerlinien morgens vom Hauptbahnhof an unsere Schule und eine Linie, die um 16:10 Uhr die Schüler und Schülerinnen zum Hauptbahnhof bringt. Ansonsten gibt es keine extra Schulbusse.
Viele Schülerinnen und Schüler fahren mit den öffentlichen Buslinien. Kostenlose Buskarten werden nach den vorgegebenen Entfernungsrichtlinien vom Sekretariat ausgegeben.
Buszeiten: Bus rechts anklicken
8. Kann mein Kind auch während seiner Schulzeit an die BiMaMü-Grundschule wechseln?
Ein sogenannter „Quereinstieg“ in unserer Grundschule ist möglich, wenn ein Platz frei wird. Bitte füllen Sie bei Interesse eine Voranmeldung aus.
Nach der Abgabe der Voranmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Bei diesem Quereinstieg-Verfahren in unsere Grundschule ist der Zeitpunkt der Anmeldung maßgeblich.
Ab der Klasse 5 haben Sie eine weitere Möglichkeit, Ihr Kind an unserer Mittelschule einzuschulen.