• Speiseplan
  • Jahresplanung
  • Impressum
  • Formulare

Hauptmenü
  • Home
  • Aktuelles
  • Schulfamilie
  • Konzept
  • Service
    • Adresse
    • Sprechzeiten
    • Kosten
    • FAQ Grundschule
    • FAQ Mittelschule
    • Schulberatung
    • Berufsberatung
    • Links
  • Chronik
  • Förderverein
  • Soziales Projekt
  • Schulanmeldung
Schülerseite Mittelschule
  • Downloads für Schüler
  • Projekt "Stark ohne Gewalt" mit Genrosso
  • Prüfungen 2023
Musikschule
  • Musikschule

Kosten

Das Land Bayern und die Schulstiftung der Diözese Regensburg finanzieren die Bischof Manfred Müller Schule.

An den Schulen der Schulstiftung der Diözese Regensburg wird Schulgeld erhoben. Selbstverständlich werden bei der Erhebung des Schulgeldes Geschwisterermäßigungen, soziale Komponenten und Härtefälle berücksichtigt (siehe Kasten unten).

Der monatliche Beitrag wird erstmals zum 15. September fällig und dann jeweils zur Monatsmitte. Das Schulgeld wird grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Ein entsprechendes Einzugsermächtigungsformular wird Ihnen ebenfalls bei der Schulanmeldung ausgehändigt oder mit dem Schulvertrag zugesandt.

Grundschule (1. bis 4. Klasse):

Der Schulträger erhebt für den Besuch der Grundschule Schulgeld in Höhe von 50 Euro im Monat (11 x pro Schuljahr).

Pro Familie beträgt der Elternbeitrag für die zusätzliche pädagogische Kraft in der Freien Stillarbeit (acht Stunden/Woche)
weitere 38 € pro Monat 
€  (11 x pro Schuljahr)
und für das zweite Kind 21,50 € im Monat (11 x pro Schuljahr).

Mit einem Beitrag von 6 Euro im Monat (11 x pro Schuljahr) pro Kind übernehmen unsere Eltern den größten Teil der Kosten der besetzten Pforte.

Meist wird zum Schuljahresbeginn von den Lehrkräften noch Materialgeld eingesammelt.

Sollte Ihr Kind z. B. die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, Instrumentalunterricht erhalten, den Chor besuchen, usw. fallen je Inanspruchnahme noch zusätzliche Kosten für das Mittagessen, den Instrumentalunterricht, usw. an.

Es gelten folgende Beitragssätze:

Mittagsbetreuung bis 14 Uhr (mit Mittagessen): 120 € (1. und 2. Klassen) und 110 € (3. und 4. Klassen)

Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr (mit Mittagessen): 1. und 2. Kl. 150 € (2 Tage) bzw 160 € (ab 3 Tage)
und 
3. und 4. Kl.: 140,00 € (2 Tage) bzw. 150,00 € (ab 3 Tage)

Instrumentalunterricht extra Kosten je nach Buchung.

Mittelschule (5. bis 10. Klasse):

Die Mittelschule wird als Ganztagsschule in gebundener Form geführt, mit Mittagessen und Mittagsfreizeit, Neigungsgruppen und Arbeitsgemeinschaften. Dafür bezahlen die Eltern einen Anteil der Kosten.

Der Beitragssatz für den Besuch der Mittelschule ist 200 €  (130 € Schulgeld und 70 € Mittagessen) im Monat (11 x pro Schuljahr).

Mit einem Beitrag von 6 Euro im Monat (11 x pro Schuljahr) pro Kind übernehmen unsere Eltern den größten Teil der Kosten der besetzten Pforte.

Meist wird zum Schuljahresbeginn von den Lehrkräften noch Materialgeld eingesammelt.

Schüler der Bläserklassen 5b und 6b entrichten zusätzlich monatlich 50,00 € für ihr Leihinstrument, die Instrumentalunterricht in der Kleingruppe und Unterrichtsmaterial (Noten, Begleit-CD etc.).

Instrumentalunterricht (freiwilliges Angebot) extra Kosten je nach Buchung.

Geschwisterermäßigung:

  • Wenn Geschwister gleichzeitig die Grundschule besuchen gilt:
    Erstes Kind: 50 € / FSA 38 €, zweites Kind: 25 € / FSA 21,50 € , ab dem dritten Kind: frei
    Diese Regelung wird vom Schulträger ohne Antrag bei der Erhebung des Schulgelds berücksichtigt.
  • Wenn Geschwister gleichzeitig die Grundschule und die Mittelschule besuchen gilt:
    Erstes Kind: 200 € (
    Mittelschule), zweites Kind: 25 € / FSA 21,50 €(Grundschule), ab dem dritten Kind: frei (Grundschule)
    Diese Regelung wird vom Schulträger ohne Antrag bei der Erhebung des Schulgelds berücksichtigt.
  • Wenn Geschwister gleichzeitig die Mittelschule besuchen gilt:
    Erstes Kind: 200 Euro (Mittelschule), zweites Kind: 150 Euro (
    Mittelschule), ab dem dritten Kind: 70 Euro (Mittelschule)
    Diese Regelung wird vom Schulträger ohne Antrag bei der Erhebung des Schulgelds berücksichtigt.

Für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien und in sozialen Härtefällen ist je nach finanzieller Lage eine Ermäßigung oder Befreiung von Schulgeld möglich.

Die Entscheidung über Ermäßigung oder Befreiung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und wird von der Schulstiftung getroffen.
Ein entsprechendes Antragsformular wird Ihnen bei der Schulanmeldung ausgehändigt oder kann im Schulsekretariat abgeholt werden.

Bei kurzzeitigem finanziellen Engpass entscheidet die Schulstiftung nach mündlicher Absprache über Stundung oder zeitweilige Ermäßigung.


Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien


 
Copyright © 2011 Bischof Manfred Müller Schule • Staatlich anerkannte Grundschule mit Ganztagsangebot
Mittelschule als Ganztagsschule mit Möglichkeit zur Mittleren Reife • Alle Rechte vorbehalten.

Designed by Srinivas Rao / Georg Luft