Info Finanzhilfen
Liebe Eltern,
viele Familien in unserer Gesellschaft benötigen Hilfe, auch in finanzieller Hinsicht. Da bei diesem Thema oft Angst vor einem ersten, offenen Gespräch besteht, entstand dieses Infoschreiben. Es soll Möglichkeiten für finanzielle Unterstützungen aufzeigen und dazu anregen, sich bei Bedarf vertrauensvoll an die entsprechenden staatlichen Stellen, die Schulleitung oder den Elternbeirat zu wenden. Sie werden sicherlich auf offene und hilfsbereite Ohren stoßen!
Bildungs- und Teilhabepaket
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
- für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder
- deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und sie in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind oder
- Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen
- Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schulen
- Lernförderung
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
- Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten
Anträge sind schriftlich zu stellen. Die entsprechenden Formulare sowie detaillierte Informationen finden sich auf den Homepages der zuständigen Städte und Landkreise, erreichbar über folgende Links:
Der Sozialfond der Bischof Manfred Müller Schule
Sollten die oben genannten Möglichkeiten nicht greifen bzw. nicht ausreichen, so besteht zudem die Möglichkeit, über den schuleigenen Sozialfond einen Zuschuss für Klassenfahrten zu erhalten.
Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen, z. B. in Form eines kurzen Briefs der Eltern an Frau Heigl-Birk persönlich.
Selbstverständlich können Sie auch ein vertrauensvolles Gespräch mit Frau Heigl-Birk oder mit dem/der Elternbeiratsvorsitzenden hierzu suchen.
In der Regel wird ein Zuschuss bis zur Hälfte der Kosten, maximal jedoch 100 € gewährt/ außer für die M10 Fahrt maximal 150 €.